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Alleinarbeit im Kontext zu Safety und Security

Alleinarbeit – ein Thema, das in unserer modernen Arbeitswelt immer präsenter wird. Sei es im Bereich der Objektssicherheit, in der IT, im Krankenhaus oder in der Logistik – immer mehr Menschen arbeiten allein. Doch wie kann man dabei Safety und Security gewährleisten? In diesem Beitrag möchte ich euch auf eine Reise durch verschiedene Branchen mitnehmen und euch anhand konkreter Beispiele zeigen, wie Alleinarbeit sicher gestaltet werden kann.

Objektssicherheit: Der Sicherheitsmitarbeiter im Bürogebäude

Stellt euch vor, ihr seid ein Sicherheitsmitarbeiter in einem großen Bürogebäude. Eure Aufgabe: Regelmäßige Rundgänge, Überwachung der Sicherheitssysteme und sofortige Reaktion bei Alarmen. Ihr seid allein, vielleicht sogar in einem weitläufigen Gebäude. Hier ist sowohl Safety als auch Security von entscheidender Bedeutung.

Ein Beispiel aus der Praxis: Max, ein erfahrener Sicherheitsmitarbeiter, nutzt eine Personennotsignalanlage (PNA). Diese Geräte sind mit einem Notfallknopf ausgestattet, den Max drücken kann, wenn er Hilfe benötigt. Zusätzlich sind Bewegungsmelder integriert, die Alarm schlagen, wenn Max sich über einen bestimmten Zeitraum nicht bewegt – vielleicht ist er gestürzt oder braucht medizinische Hilfe. Dank dieser Technologie kann Max auch nachts sicher arbeiten.

IT-Sicherheit: Der Systemadministrator im Rechenzentrum

Nun zur IT-Sicherheit. Stellt euch vor, ihr seid Systemadministrator in einem Rechenzentrum. Euer Job ist es, die IT-Infrastruktur zu überwachen und zu warten – oft auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten, wenn keine Kollegen vor Ort sind. Hier trifft die Herausforderung von Alleinarbeit auf die Notwendigkeit hoher Sicherheitsstandards, die sowohl Safety als auch Security berücksichtigen.

Ein reales Beispiel: Lisa, eine IT-Expertin, arbeitet häufig nachts allein im Rechenzentrum. Um ihre Sicherheit zu gewährleisten, hat ihr Arbeitgeber eine Kombination aus Überwachungskameras und Zugangskontrollsystemen installiert. Zudem nutzt Lisa eine spezielle Software, die in regelmäßigen Abständen Statusabfragen stellt – bestätigt sie diese nicht, wird automatisch ein Notruf an einen Bereitschaftsdienst abgesetzt. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass Lisa auch in einer so sensiblen Umgebung sicher arbeiten kann.

Krankenhaus: Der Nachtdienst im Pflegedienst

Weiter geht es ins Krankenhaus. Nachtschichten sind hier keine Seltenheit, und oft arbeiten Pflegekräfte allein auf einer Station. Besonders in kleinen Krankenhäusern oder auf spezialisierten Stationen kann das vorkommen. Hier ist nicht nur Safety, sondern auch Security ein großes Thema.

Ein Beispiel aus der Praxis: Anna, eine Krankenschwester, arbeitet in der Nachtschicht auf einer geriatrischen Station. Um ihre Sicherheit zu gewährleisten, trägt sie einen mobilen Notrufknopf bei sich. Zudem sind die Gänge der Station mit Kameras ausgestattet, die bei ungewöhnlichen Aktivitäten sofort Alarm schlagen. Auch das Krankenhaus nutzt eine PNA, die in regelmäßigen Abständen ein Lebenszeichen von Anna verlangt. Diese Kombination aus technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgt dafür, dass Anna ihre wichtige Arbeit sicher und geschützt ausführen kann.

Logistik: Der LKW-Fahrer auf der Autobahn

Zum Schluss betrachten wir die Logistikbranche. LKW-Fahrer sind oft allein auf der Straße unterwegs, manchmal stunden- oder sogar tagelang. Hier sind sowohl Safety als auch Security zentrale Themen – von der Unfallverhütung bis zum Schutz vor Überfällen.

Ein Beispiel: Peter, ein erfahrener LKW-Fahrer, ist auf langen Strecken unterwegs. Sein Unternehmen hat ihn mit einem modernen Telematiksystem ausgestattet, das nicht nur seine Route und Fahrzeiten überwacht, sondern auch Notfallfunktionen bietet. Bei einem Unfall oder Überfall kann Peter sofort einen Alarm auslösen. Zudem gibt es regelmäßige Check-ins, bei denen Peter seine Position und seinen Status meldet. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass Peter sicher unterwegs ist und im Notfall schnell Hilfe erhält.

Technische Lösung: Notfallsystem von Calima

Eine moderne und effektive Lösung für Alleinarbeit bietet das Notfallsystem von Calima. Diese App-basierte Lösung verwandelt Smartphones in Personennotsignalanlagen (PNA), die sowohl manuelle als auch automatische Notfallauslöser bieten. Bei einem Notfall wird eine Meldekette aktiviert, die sofort die Notfallkontakte alarmiert und den genauen Standort des Mitarbeiters übermittelt. Das System ist flexibel einstellbar und kann von Administratoren über ein zentrales Dashboard verwaltet werden, was eine schnelle und effektive Reaktion auf Notfälle ermöglicht. Diese Lösung wird bereits von über 300 Unternehmen genutzt und hilft, die Sicherheit von Mitarbeitern zu gewährleisten, die allein arbeiten.

Vorschriften zur Alleinarbeit

Bei der Gestaltung von Alleinarbeitsplätzen sind verschiedene Vorschriften zu beachten:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • 3, Abs. 1: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
    • 5, Abs. 1: Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um mögliche Risiken für allein arbeitende Personen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.
  1. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
    • ASR A1.8: Regelungen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, einschließlich der Vorgaben für Alleinarbeitsplätze.
    • ASR V3a.2: Maßnahmen für die Erste Hilfe in Arbeitsstätten, die auch für Alleinarbeitsplätze relevant sind.
  1. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV)
    • DGUV Regel 112-139: Diese Regelung gibt spezifische Anforderungen für das Arbeiten alleine vor, einschließlich der Einsatzbedingungen für Personennotsignalanlagen.
    • DGUV Vorschrift 1: Allgemeine Vorschriften, die auch für Alleinarbeitsplätze gelten, z.B. bezüglich der Organisation der Arbeit und der Bereitstellung von Notrufmöglichkeiten.

Diese Vorschriften sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Sicherheit von Arbeitnehmern in Alleinarbeitsplätzen gewährleistet ist und dass im Notfall schnelle Hilfe geleistet werden kann.

Wann ist Alleinarbeit verboten?

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Gefährdungsbeurteilung der ausschlaggebende Faktor für die Zulassung von Alleinarbeit in einem Unternehmen. Dabei wird die jeweilige Tätigkeit einer der drei Gefährdungsstufen gering, erhöht oder kritisch zugeordnet. Bei gefährlichen Arbeiten, die einer kritischen Gefährdung entsprechen, ist Alleinarbeit nicht zulässig. Die jeweilige Tätigkeit wird demnach gemäß der DGUV-Regel 112-139 von mindestens zwei Personen ausgeführt. Hierbei gibt es weder Ausnahmen, noch kann das Risiko durch organisatorische oder technische Maßnahmen reduziert werden. 

Wer darf Alleinarbeit leisten?

Auch in Unternehmen, in denen es Einzelarbeitsplätze gibt und diese zulässig sind, muss beachtet werden, dass nicht alle Personengruppen gesetzlich die Erlaubnis haben, Alleinarbeit zu verrichten. So sind beispielsweise Jugendliche und schwangere Frauen von Alleinarbeit ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Mitarbeitende mit chronischen oder psychischen Erkrankungen, beziehungsweise einem erhöhten Gesundheitsrisiko, aber auch Mitarbeiter mit Verdacht auf Suchterkrankungen.

Ermittlung der Notwendigkeit einer PNA

Um zu ermitteln, ob eine Personennotsignalanlage (PNA) für einen Alleinarbeitsplatz notwendig ist, sollten mehrere Faktoren und Kriterien berücksichtigt werden. Hier ist ein systematischer Ansatz, der sich an den einschlägigen Vorschriften und bewährten Praktiken orientiert:

  1. Gefährdungsbeurteilung durchführen
    • Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der erste Schritt. Dabei sollten alle potenziellen Gefährdungen identifiziert und bewertet werden, die durch die Alleinarbeit entstehen können.
    • Berücksichtigen Sie physische, psychische und arbeitsbedingte Risiken.
  1. Arbeitsumgebung und Tätigkeit analysieren
    • Prüfen Sie die Art der Arbeit und die Arbeitsumgebung. Gefährliche Tätigkeiten, Arbeiten in isolierten oder schwer zugänglichen Bereichen sowie Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko (z. B. Arbeiten in der Höhe, mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen) erfordern besondere Aufmerksamkeit.
  1. Risikoanalyse nach DGUV Regel 112-139
    • Die DGUV Regel 112-139 gibt spezifische Hinweise, wann eine PNA erforderlich sein könnte. Dazu gehören Situationen, in denen:

               – Ein hohes Unfallrisiko besteht.

               – Der Mitarbeiter allein arbeitet und die Notwendigkeit besteht, schnell Hilfe zu alarmieren.

               – Der Zugang zu Hilfe erschwert ist (z. B. durch Isolation des Arbeitsplatzes).

  1. Bewertung der Notfall- und Rettungsmaßnahmen
    • Stellen Sie sicher, dass im Notfall schnelle Hilfe gewährleistet werden kann. Wenn dies ohne technische Unterstützung nicht möglich ist, könnte eine PNA notwendig sein.
    • Berücksichtigen Sie die Zeit, die benötigt wird, um Hilfe zu rufen und zu leisten.
  1. Vergleich mit ähnlichen Arbeitsplätzen
    • Analysieren Sie, wie vergleichbare Arbeitsplätze in Ihrer Branche ausgestattet sind und welche Maßnahmen dort ergriffen werden.
    • Nutzen Sie Erfahrungen und Best Practices anderer Unternehmen.
  1. Mitarbeiterbefragung und -einbindung
    • Befragen Sie die Mitarbeiter, die allein arbeiten, zu ihren subjektiven Sicherheitsbedürfnissen und eventuellen Erfahrungen mit gefährlichen Situationen.
    • Einbeziehung der Mitarbeiter kann wertvolle Einblicke liefern und zur Akzeptanz der Maßnahmen beitragen.

Diese systematische Vorgehensweise hilft Ihnen, fundiert zu entscheiden, ob eine PNA für Ihre Alleinarbeitsplätze notwendig ist, und so die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter erheblich zu verbessern.

Effektive Integration und Durchführung mit 4TY Software

Die Erstellung und Verwaltung dieser Checklisten sowie die Durchführung der Risikoanalyse kann effektiv mit der Software von 4TY erfolgen. Diese Software bietet umfassende Tools zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, zur Verwaltung von Sicherheitsmaßnahmen und zur Dokumentation aller erforderlichen Schritte und Prüfungen. Durch die Nutzung von 4TY können Sie sicherstellen, dass alle Aspekte der Alleinarbeit systematisch und nachvollziehbar abgedeckt sind, was die Sicherheit und Compliance in Ihrem Unternehmen deutlich verbessert.

Fazit

Ein ganzheitliches Sicherheitskonzept für Alleinarbeitsplätze ist unerlässlich, um sowohl Safety als auch Security zu gewährleisten. Ob in der Objektssicherheit, IT, im Krankenhaus oder in der Logistik – technische Hilfsmittel wie Personennotsignalanlagen, Überwachungssysteme und Telematiklösungen spielen eine entscheidende Rolle. Die Notfalllösung von Calima zeigt, wie moderne Technologie dazu beitragen kann, die Sicherheit von Alleinarbeitern zu verbessern. Gleichzeitig sind klare organisatorische Maßnahmen und regelmäßige Schulungen unerlässlich. So können alle Mitarbeiter, auch wenn sie allein arbeiten, sicher und geschützt ihre Aufgaben erfüllen.

Durch die Integration von Softwarelösungen wie 4TY können Unternehmen systematisch Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Checklisten verwalten und die Einhaltung von Vorschriften wie der DGUV Regel 112-139 sicherstellen. Dies bietet nicht nur einen umfassenden Überblick über alle Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch die Möglichkeit, diese kontinuierlich zu überwachen und anzupassen. Somit wird die Sicherheit der Mitarbeiter, die alleine arbeiten, erheblich verbessert und die Effizienz der Sicherheitsmaßnahmen erhöht.

Empfehlung:

Als Ergänzung zu  meinem Blogbeitrag empfehle ich mein Buch „Safety & Security 360°: Ein ganzheitlicher Ansatz“. Darin gehe ich vertieft auf die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes im Kontext von Sicherheit und Schutz ein. Von der Prävention bis zur Reaktion auf Notfälle umfasst dieses Buch eine umfassende Betrachtung verschiedener Aspekte der Sicherheit.

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